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Karriere bei den Stadtwerken Heidelberg

Vorläufige Erklärung zur Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Wir, die Stadtwerke Heidelberg, sind bemüht, unsere Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei orientieren wir uns an der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und berücksichtigen die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 gemäß der europäischen Norm EN 301 549. Die Internet-Agentur Hoymann aus Düsseldorf hat dazu von Januar 2025 bis Februar 2025 eine umfassende Selbstbewertung gemäß den BITV-Richtlinien und WCAG 2.2 durchgeführt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde nach Nachbesserungen an der Webseite der Stadtwerke Heidelberg unter der Domain www.sowillicharbeiten.de am 28. Juni 2025 erstellt und gilt für die gesamte Webseite.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit den obengenannten Regelungen vereinbar:

  • Schaltflächen: Einzelne interaktive Elemente – insbesondere in der Slidernavigation – verfügen derzeit nicht über wahrnehmbare, auslesbare Texte. Für Screenreader-Nutzende ist dadurch nicht ersichtlich, welche Funktion ein Button ausführt.
  • Alternativtexte: Nicht alle grafischen Bedienelemente (z. B. Logos aus Elementor oder dekorative Grafiken) verfügen über geeignete Alternativtexte.
  • Landmark-Struktur: Die Seiteninhalte sind noch nicht durchgängig in Landmark-Regionen gegliedert. Eine saubere Auszeichnung mit z. B. <main> oder entsprechenden ARIA-Rollen fehlt teilweise – das betrifft u. a. auch das Kontakt-Label.
  • Überschriftenstruktur: Die semantische Gliederung der Inhalte ist an manchen Stellen uneinheitlich, z. B. durch irreführende Überschriftenhierarchien oder fehlende H1-Auszeichnung.
  • Fokusreihenfolge: Die Reihenfolge, in der interaktive Elemente per Tastatur angesteuert werden, entspricht nicht immer der visuellen oder inhaltlichen Logik der Seite.
  • Kontrastverhältnisse: Einige grafische Bedienelemente erfüllen die empfohlenen Mindestkontraste nicht und sind dadurch in bestimmten Situationen schwer lesbar.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Filme/Videos: Das Video auf der Website hat keinen zuschaltbaren Untertitel. Die Kosten und der Zeitaufwand für die Erstellung solcher Inhalte lassen dies derzeit nicht zu. Sollte die Technik in Zukunft die Erstellung solch barrierefreier Filme/Videos erleichtern, werden wir unser Angebot entsprechend verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2025 erstellt.

 

Feedback und Kontakt

Wir sind uns bewusst, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt und arbeiten daran, unsere Internetpräsenz für alle weiter zugänglich zu machen. Sollten Ihnen weitere Mängel oder Barrieren in Bezug auf die Zugänglichkeit unserer Internetpräsenz auffallen, können Sie uns diese gerne per E-Mail an ukom@swhd.de mitteilen oder sich an unsere zuständige Ansprechperson wenden.

Ansprechperson

Stadtwerke Heidelberg
Lisa Rieger
Alte Eppelheimer Straße 26
69115 Heidelberg

Telefon: 06221 – 513 4892
E-Mail: ukom@swhd.de

Durchsetzungsstelle

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Sollten Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle beim Landeszentrum Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden.

Schlichtungsstelle beim Landeszentrum Barrierefreiheit
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG weisen wir hin.